Rückstand wahlfach – freiwilligenarbeit

An die Studierenden mit einem Rückstand in Freiwilligenarbeit: Die erforderlichen Unterlagen zum Bestehen des Fachs (Vertrag oder Bescheinigung – für mindestens 70 Stunden Freiwilligenarbeit – und Tätigkeitsbericht) müssen bis spätestens zum 15. September 2024 im Sekretariat der FILS (Raum JE105) eingereicht werden. Laut der geltenden Methodik führt die Nichteinhaltung dieser Frist zur Beibehaltung des Rückstands.

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